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Gemeindekommission für Landschaft und Sektion Bauwesen der GKRL

Gemeindekommission für Landschaft und Sektion Bauwesen der GKRL

Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL)

Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft gibt in den von der Bauordnung und vom LG 9/2018 vorgesehenen Fällen eine begründete Stellungnahme ab. Den Vorsitz hat der Bürgermeister.