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Gemeindekommission für Landschaft und Sektion Bauwesen der GKRL

Die Sektion Bauwesen der GKRL gibt in den vorgesehenen Fällen ihre Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren zur Erteilung der Baugnehmigungen ab. Den Vorsitz hat der Sachverständige für Landschaft.

Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL)

Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft gibt in den von der Bauordnung und vom LG 9/2018 vorgesehenen Fällen eine begründete Stellungnahme ab. Den Vorsitz hat der Bürgermeister.