Die Projekte und Anträge müssen 22 Tage vor dem Sitzungstermin eingereicht werden.
Es werden nur vollständige, vom Gemeindetechniker überprüfte Projekte zur Begutachtung auf die Tagesordnung der Gemeindekommission für Landschaft und Sektion Bauwesen der GKRL gesetzt.
Nicht vollständige bzw. nicht korrekte Anträge und Projekte unterliegen im Sinne der Bestimmungen des Landesgesetzes Nr. 9/2018 vorab der Vervollständigung/Berichtigung mit entsprechender Unterbrechung der Verfahrensfristen.
Zudem ist bei der Ausarbeitung der Projekte darauf zu achten, dass diese sowohl urbanistisch als auch bau-, landschafts- und zivilrechtlich zulässige Vorhaben beinhalten, um zu vermeiden, dass Projekte bereits nach deren Einreichung als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen werden müssen.
Die Sitzungen der Gemeindekommission für Landschaft und Sektion Bauwesen der GKRL finden abwechselnd in den Gemeinden Marling und Tscherms statt.
Letzter Abgabetermin: 17.08.2026