Einleitung des Verfahrens zur Abänderung des Durchführungsplanes der Wohnbauzone C4 „Dorfanger“

Der Gemeindeausschuss wird in der Sitzung vom 12.08.2026 über die Einleitung des Verfahrens zur Abänderung des Durchführungsplanes der Wohnbauzone C4 „Dorfanger“ beschließen.

Veröffentlichungsdatum:

11.08.2026

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Beschreibung

Im Sinne des Art. 60, Abs. 2 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ wird bekanntgegeben:

Bei der nächsten Gemeindeausschusssitzung am 12.08.2026 wird die Abänderung des Durchführungsplanes der Wohnbauzone C4 „Dorfanger“ (Baulos GW3) behandelt.

Beschluss samt Unterlagen werden an der Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz 30 Tage lang veröffentlicht. 

Innerhalb dieser Frist können die Betroffenen bei der Gemeinde ihre Anmerkungen zum Planentwurf einbringen.


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Zuletzt aktualisiert: 17.08.2026, 08:41 Uhr

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